Die Gesetzgebung zu medizinischem Cannabis in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen und das Verschreibungsverfahren.
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 10. März 2017 können Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis auf Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschreiben. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist möglich, jedoch an Voraussetzungen geknüpft.
Voraussetzungen für die GKV-Kostenübernahme
- Schwerwiegende Erkrankung
- Keine zufriedenstellende Alternative mit zugelassenen Therapien
- Begründete Erwartung eines positiven Therapieeffekts
- Vorab-Genehmigung durch die Krankenkasse (in der Regel)
Das Verschreibungsverfahren
Nur approbierte Ärzte dürfen Cannabis-Präparate verschreiben. Das Rezept muss auf einem BtM-Rezept ausgestellt werden und folgende Angaben enthalten:
- Sortenbezeichnung oder Handelsname
- THC/CBD-Gehalt
- Gesamtmenge
- Darreichungsform
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Medizinrecht.
Internationaler Vergleich
| Land | Medizinisch legal | Freizeitkonsum |
|---|---|---|
| Deutschland | Ja (seit 2017) | Eingeschränkt (seit 2024) |
| Niederlande | Ja | Toleriert |
| Österreich | Ja (begrenzt) | Nein |
| Schweiz | Ja (Pilotprogramme) | Pilotprogramme |
| Kanada | Ja | Ja (seit 2018) |
